Liebe – ein Segen!

Zwei Menschen haben sich gefunden und wollen kirchlich heiraten. Dabei gibt es verschiedene Formen.

Die klassische ist die einer Trauung. Sie ist (noch) heterosexuellen Paaren vorbehalten, bei denen beide Ehepartner einer christlichen Kirche angehören. Voraussetzung ist eine vorherige standesamtliche Trauung. Bei der kirchlichen Trauung bekennen sich die Eheleute vor Gott zueinander und nehmen einander als Geschenk aus Gottes Hand. Sie versprechen, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet.  Ihnen wird der Segen Gottes zugesprochen.

Übrigens: eine wirklich ökumenische Trauung gibt es (noch) nicht. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand (je nachdem, wo die Trauung stattfindet).  Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer so genannten „Mischehe“ und den Dispens (die Befreiung) von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine Rechte in der katholischen Kirche.

Paare, in denen ein Partner geschieden ist, haben in der evangelischen Kirche grundsätzlich die Möglichkeit einer erneuten Eheschließung.

Immer häufiger möchten auch Paare, bei denen entweder nur der Mann oder die Frau der evangelischen Kirche angehört, in unserer Kirche heiraten. Dann kommt keine klassische Trauung, wohl aber ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung in Frage. An dieser Stelle wird die Entscheidung des nichtchristlichen Ehepartners, nicht zu einer christlichen Kirche gehören zu wollen, ernst genommen.

Damit fällt z.B. die Frage „Willst Du vor Gott und der hier anwesenden christlichen Gemeinde …?“ – das klassische Trauversprechen – weg. Dann findet der Pfarrer oder die Pfarrerin gemeinsam mit dem Paar geeignete andere Formen, dass das Paar „Ja“ zu einander sagen kann.

Für schwule oder lesbische Paare gibt es in Westfalen noch keine kirchliche Trauung. Aber: seit 2014 können schwule oder lesbische Paare in der Evangelischen Kirche von Westfalen in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden. Analog zur Trauung setzt die Segnung schwuler und lesbischer Paare die standesamtliche Trauung voraus. Eine der zu segnenden Personen muss evangelisch sein.

Sie möchten Ihre Liebe segnen lassen? Dann sprechen Sie Pfarrerin Dahlhaus an! Tel. 94 18 36.

Quellen: Homepage der Ev. Kirche von Westfalen: www.evangelisch-in-westfalen.de und Trauordnung der EKvW.